Sehr geehrte Fahrgäste,

 

Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber helfen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen ein Taxi oder Mietwagen unserer Firma benutzen möchten und die Krankenkasse die Fahrtkosten übernehmen soll.

 

zu Krankenfahrten gehören Fahrten:

 

  •   vom und zum behandelnden Arzt  

  •   zu stationären Behandlungen im Krankenhaus        

  •   zu Rehamaßnahmen und zur Kur 

  •   zu Heilbehandlungen 

  •   zur Krankengymnastik 

  •   zur Anschlussheilbehandlungen nach einer OP 

  •   zur Strahlen oder Chemotherapie oder Dialyse

Weiterhin beachten Sie bitte, dass Fahrtkosten nur dann von den Krankenkassen übernommen werden, wenn Ihnen Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Zu diesem Zweck stellt Ihnen der behandelnde Arzt einen Transportschein aus, den Sie unserem Fahrer vor Fahrtantritt aushändigen.

 

Sonderfall Ambulante Behandlungen:

Liegt kein stationärer Aufenthalt vor, handelt es sich um eine ambulante Behandlung. Bei Fahrten zu diesen Behandlungen benötigen Sie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, dass aufgrund der ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt vermieden wird.
Fahrten zu diesen Behandlungen müssen zusätzlich VORHER von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden! Wir sind Ihnen diesbezüglich gern behilflich.

 

Gesetzlicher Eigenanteil:

Der gesetzliche Eigenanteil für Taxi und Mietwagen beträgt 10% des Fahrpreises, allerdings mindestens 5 Euro aber nie mehr als 10 Euro

 

Grundsätzlich gilt:

Es werden nur Kosten erstattet, die mit einer Leistung der Krankenkasse in Zusammenhang stehen und medizinisch notwendig sind.

 

Befreiung von Zuzahlungen:

Eine Befreiung von Zuzahlungen erhalten Sie von der Krankenkasse, wenn Sie ihr über Quittungen und Belege nachweisen können, dass die Summe aller von Ihnen geleisteten Zuzahlungen 2% ihres Bruttoeinkommens übersteigt. Dazu zählen sämtliche Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Hilfs- und Heilmittel sowie die Praxisgebühr.

 

Sonderfall chronische Erkrankung:

Sie erhalten bereits eine Befreiung, wenn die Summe aller von Ihnen geleisteten Zuzahlungen 1% Ihres Bruttoeinkommens übersteigt.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu Fahrpreisen, Zuzahlungen oder sonstigen Angelegenheiten bezüglich Krankentransporten haben, steht Ihnen unser Servicepersonal telefonisch sowie persönlich zur Verfügung.